Elektronisches Patientendossier (EPD)

Was Pflegefachpersonen über das EPD wissen müssen: Zugang, Nutzung, Datenschutz und die kommenden Änderungen.

Das elektronische Patientendossier (EPD) soll die Behandlungsqualität verbessern und Doppelspurigkeiten vermeiden. Doch die Einführung verläuft schleppend: Bis Ende Oktober 2025 wurden erst rund 126'000 Dossiers eröffnet. Ein neues Gesetz soll das ändern. Hier erfährst du, was du als Pflegefachperson wissen musst.

~126'000
Eröffnete EPD (Okt. 2025)
2015
EPDG verabschiedet
2027
FHIR-Standard obligatorisch

Was ist das EPD?

Das elektronische Patientendossier ist eine Sammlung persönlicher Gesundheitsdaten, die online gespeichert werden. Patientinnen und Patienten können selbst entscheiden, welche Dokumente gespeichert werden und wer darauf Zugriff hat.

Wie das EPD funktioniert

Patient/in
EPD
Behandelnde

Was wird im EPD gespeichert?

Wichtig für die Pflege

Das EPD ermöglicht dir, wichtige Informationen über Patienten einzusehen, bevor du sie zum ersten Mal siehst. Medikamentenlisten, Allergien und Vorerkrankungen sind sofort verfügbar, was die Übergabe verbessert und Fehler reduziert.

Wer muss das EPD nutzen?

Die Pflicht zur EPD-Anbindung gilt seit April 2022 für stationäre Einrichtungen. Für andere Gesundheitsfachpersonen ist die Teilnahme noch freiwillig, das wird sich aber ändern.

Einrichtung / Person Status Seit / Ab
Akutspitäler Pflicht April 2020
Pflegeheime Pflicht April 2022
Psychiatrische Kliniken Pflicht April 2022
Geburtshäuser Pflicht April 2022
Neu zugelassene Arztpraxen Pflicht 2022
Bestehende Arztpraxen Bald Pflicht Mit neuem Gesetz
Spitex Freiwillig Bald Pflicht
Apotheken Freiwillig Bald Pflicht
Physiotherapie Freiwillig Bald Pflicht

Neues Gesetz geplant

Der Bundesrat hat im November 2025 das neue Bundesgesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG) verabschiedet. Es sieht einen obligatorischen Anschluss für alle Gesundheitsfachpersonen vor. Die Behandlung im Parlament läuft.

Zugang als Pflegefachperson

Um auf das EPD zugreifen zu können, benötigst du als Gesundheitsfachperson eine elektronische Identität und musst bei einer Stammgemeinschaft registriert sein.

1

Elektronische Identität (eID)

Du benötigst eine zertifizierte elektronische Identität, z.B. über HIN, SwissSign oder andere zugelassene Anbieter.

2

Registrierung bei Stammgemeinschaft

Dein Arbeitgeber ist einer Stammgemeinschaft angeschlossen (z.B. eHealth Aargau, CARA, axsana). Du wirst dort als Fachperson registriert.

3

Zugriff über Primärsystem

Der Zugriff erfolgt meist über das Klinikinformationssystem (KIS) oder über ein Webportal der Stammgemeinschaft.

4

Berechtigung durch Patient

Du kannst nur auf ein EPD zugreifen, wenn der Patient dir oder deiner Institution eine Zugriffsberechtigung erteilt hat.

HIN-Identität

Die meisten Gesundheitsfachpersonen in der Schweiz nutzen HIN (Health Info Net) als elektronische Identität. HIN bietet auch sichere E-Mail-Kommunikation. Frag bei deinem Arbeitgeber nach, ob du bereits eine HIN-Identität hast.

Vorteile für die Pflege

✓ Bessere Übergaben

Aktuelle Medikamentenlisten und Behandlungspläne sind sofort verfügbar.

✓ Weniger Doppelspurigkeiten

Informationen müssen nicht mehrfach erhoben werden.

✓ Mehr Patientensicherheit

Allergien, Vorerkrankungen und Risiken sind dokumentiert.

✓ Schnellerer Notfallzugriff

Im Notfall können wichtige Daten sofort eingesehen werden.

Herausforderungen

Datenschutz und Vertraulichkeit

Der Datenschutz ist beim EPD zentral geregelt. Patienten behalten die volle Kontrolle über ihre Daten.

Datenschutz-Grundsätze im EPD

  • Doppelte Freiwilligkeit: Patienten entscheiden frei, ob sie ein EPD eröffnen
  • Patientenkontrolle: Der Patient bestimmt, wer Zugriff hat
  • Vertraulichkeitsstufen: Dokumente können als «normal», «eingeschränkt» oder «geheim» markiert werden
  • Protokollierung: Jeder Zugriff wird protokolliert und ist für den Patienten einsehbar
  • Keine Weitergabe: Daten dürfen nicht an Versicherungen, Arbeitgeber oder Behörden weitergegeben werden

Opt-out geplant

Das neue Gesetz sieht ein Opt-out-Modell vor: Alle erhalten automatisch ein EPD, können aber widersprechen. Dies soll die Verbreitung massiv erhöhen.

Was kommt als Nächstes?

Zeitplan EPD-Entwicklung

April 2022 Pflicht für stationäre Einrichtungen
Juli 2024 Pflegemonitoring online
Nov. 2025 Neues Gesetz (EGDG) verabschiedet
Juni 2027 FHIR-Schnittstellen obligatorisch
2025-2034 Programm DigiSanté

Was du jetzt tun kannst

Quellen und weiterführende Informationen