Das elektronische Patientendossier (EPD) soll die Behandlungsqualität verbessern und Doppelspurigkeiten vermeiden. Doch die Einführung verläuft schleppend: Bis Ende Oktober 2025 wurden erst rund 126'000 Dossiers eröffnet. Ein neues Gesetz soll das ändern. Hier erfährst du, was du als Pflegefachperson wissen musst.
Was ist das EPD?
Das elektronische Patientendossier ist eine Sammlung persönlicher Gesundheitsdaten, die online gespeichert werden. Patientinnen und Patienten können selbst entscheiden, welche Dokumente gespeichert werden und wer darauf Zugriff hat.
Wie das EPD funktioniert
Was wird im EPD gespeichert?
- Behandlungsberichte: Austrittsberichte, Operationsberichte
- Medikation: Aktuelle Medikamentenliste, eMediplan
- Befunde: Laborwerte, Bildgebung
- Impfungen: Impfausweis
- Notfalldaten: Allergien, Blutgruppe
- Patientenverfügung: Falls vorhanden
- Pflegeberichte: Überweisungsberichte, Assessments
Wichtig für die Pflege
Das EPD ermöglicht dir, wichtige Informationen über Patienten einzusehen, bevor du sie zum ersten Mal siehst. Medikamentenlisten, Allergien und Vorerkrankungen sind sofort verfügbar, was die Übergabe verbessert und Fehler reduziert.
Wer muss das EPD nutzen?
Die Pflicht zur EPD-Anbindung gilt seit April 2022 für stationäre Einrichtungen. Für andere Gesundheitsfachpersonen ist die Teilnahme noch freiwillig, das wird sich aber ändern.
| Einrichtung / Person | Status | Seit / Ab |
|---|---|---|
| Akutspitäler | Pflicht | April 2020 |
| Pflegeheime | Pflicht | April 2022 |
| Psychiatrische Kliniken | Pflicht | April 2022 |
| Geburtshäuser | Pflicht | April 2022 |
| Neu zugelassene Arztpraxen | Pflicht | 2022 |
| Bestehende Arztpraxen | Bald Pflicht | Mit neuem Gesetz |
| Spitex | Freiwillig | Bald Pflicht |
| Apotheken | Freiwillig | Bald Pflicht |
| Physiotherapie | Freiwillig | Bald Pflicht |
Neues Gesetz geplant
Der Bundesrat hat im November 2025 das neue Bundesgesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG) verabschiedet. Es sieht einen obligatorischen Anschluss für alle Gesundheitsfachpersonen vor. Die Behandlung im Parlament läuft.
Zugang als Pflegefachperson
Um auf das EPD zugreifen zu können, benötigst du als Gesundheitsfachperson eine elektronische Identität und musst bei einer Stammgemeinschaft registriert sein.
Elektronische Identität (eID)
Du benötigst eine zertifizierte elektronische Identität, z.B. über HIN, SwissSign oder andere zugelassene Anbieter.
Registrierung bei Stammgemeinschaft
Dein Arbeitgeber ist einer Stammgemeinschaft angeschlossen (z.B. eHealth Aargau, CARA, axsana). Du wirst dort als Fachperson registriert.
Zugriff über Primärsystem
Der Zugriff erfolgt meist über das Klinikinformationssystem (KIS) oder über ein Webportal der Stammgemeinschaft.
Berechtigung durch Patient
Du kannst nur auf ein EPD zugreifen, wenn der Patient dir oder deiner Institution eine Zugriffsberechtigung erteilt hat.
HIN-Identität
Die meisten Gesundheitsfachpersonen in der Schweiz nutzen HIN (Health Info Net) als elektronische Identität. HIN bietet auch sichere E-Mail-Kommunikation. Frag bei deinem Arbeitgeber nach, ob du bereits eine HIN-Identität hast.
Vorteile für die Pflege
✓ Bessere Übergaben
Aktuelle Medikamentenlisten und Behandlungspläne sind sofort verfügbar.
✓ Weniger Doppelspurigkeiten
Informationen müssen nicht mehrfach erhoben werden.
✓ Mehr Patientensicherheit
Allergien, Vorerkrankungen und Risiken sind dokumentiert.
✓ Schnellerer Notfallzugriff
Im Notfall können wichtige Daten sofort eingesehen werden.
Herausforderungen
- Zusätzlicher Dokumentationsaufwand: Anfangs mehr Arbeit für die Datenpflege
- Technische Hürden: Nicht alle Systeme sind optimal integriert
- Geringe Verbreitung: Noch haben wenige Patienten ein EPD
- Schulungsbedarf: Neue Abläufe müssen erlernt werden
Datenschutz und Vertraulichkeit
Der Datenschutz ist beim EPD zentral geregelt. Patienten behalten die volle Kontrolle über ihre Daten.
Datenschutz-Grundsätze im EPD
- Doppelte Freiwilligkeit: Patienten entscheiden frei, ob sie ein EPD eröffnen
- Patientenkontrolle: Der Patient bestimmt, wer Zugriff hat
- Vertraulichkeitsstufen: Dokumente können als «normal», «eingeschränkt» oder «geheim» markiert werden
- Protokollierung: Jeder Zugriff wird protokolliert und ist für den Patienten einsehbar
- Keine Weitergabe: Daten dürfen nicht an Versicherungen, Arbeitgeber oder Behörden weitergegeben werden
Opt-out geplant
Das neue Gesetz sieht ein Opt-out-Modell vor: Alle erhalten automatisch ein EPD, können aber widersprechen. Dies soll die Verbreitung massiv erhöhen.
Was kommt als Nächstes?
Zeitplan EPD-Entwicklung
Was du jetzt tun kannst
- Informieren: Mach dich mit dem EPD vertraut, bevor es Pflicht wird
- Schulung besuchen: Viele Arbeitgeber bieten interne Schulungen an
- eID beantragen: Falls du noch keine elektronische Identität hast
- Eigenes EPD eröffnen: Als Selbstversuch, um das System zu verstehen