Am 28. November 2021 sagte die Schweizer Stimmbevölkerung mit 61% Ja zur Pflegeinitiative. Seither arbeiten Bund und Kantone an der Umsetzung. Die erste Etappe mit der Ausbildungsoffensive ist seit Juli 2024 in Kraft. Hier erfährst du, was das für deine Ausbildung, deinen Arbeitsalltag und deine Karriere bedeutet.
Zeitlicher Ablauf
Die zwei Etappen
Die Umsetzung der Pflegeinitiative erfolgt in zwei Etappen. Die erste konzentriert sich auf die Ausbildung, die zweite auf die Arbeitsbedingungen.
Ausbildungsoffensive
In Kraft- Ausbildungsbeiträge für HF- und FH-Studierende
- Förderung praktischer Ausbildungsplätze
- Beiträge an Höhere Fachschulen
- Unterstützung innovativer Ausbildungsprojekte
Arbeitsbedingungen
In Arbeit- Verlängerte Ankündigungsfrist für Dienstpläne
- Zuschläge für kurzfristige Einsätze
- Stärkung der Digitalisierungskompetenzen
- Berufliche Entwicklungsmöglichkeiten
Kritik des SBK
Der Berufsverband der Pflegefachpersonen Schweiz (SBK) kritisiert die Aufteilung in zwei Etappen. Angesichts der Dringlichkeit des Fachkräftemangels fordert der SBK ein paralleles Vorgehen bei Ausbildung und Arbeitsbedingungen.
Ausbildungsbeiträge: Was du bekommst
Seit dem 1. Juli 2024 (rückwirkend) können Pflegestudierende an Höheren Fachschulen (HF) und Fachhochschulen (FH) Förderbeiträge beantragen. Die Höhe variiert je nach Kanton.
Wer ist berechtigt?
- Studierende HF Pflege: Vollzeit- und berufsbegleitende Ausbildung
- Studierende FH Pflege: Bachelor-Studiengang
- Voraussetzung: Ausbildung an einer anerkannten Schweizer Bildungsinstitution
- Wohnsitz: Je nach Kanton unterschiedliche Regelungen
Typische Förderbeiträge
- HF Pflege Vollzeit: ca. CHF 2'000-4'000 pro Monat (kantonsabhängig)
- HF Pflege berufsbegleitend: ca. CHF 400-800 pro Monat
- FH Pflege: ca. CHF 1'500-2'500 pro Monat
Antragstellung
Die Beiträge müssen beim Wohnkanton beantragt werden. Die Bildungsinstitution (z.B. BZG Basel) informiert über das Vorgehen und unterstützt bei der Antragstellung. Frühzeitige Anmeldung empfohlen!
Umsetzung in der Region Basel
Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben im Frühling 2024 ihre Konzepte für die Umsetzung der Ausbildungsoffensive fertiggestellt.
Basel-Stadt
Konzept verabschiedet, rechtliche Grundlagen in Kraft.
Drei Förderbereiche: Studierende, Betriebe, Bildungsinstitutionen
Mehr Infos beim Kanton →Basel-Landschaft
Kantonales Förderprogramm läuft.
Fokus auf Ausbildungsbeiträge und Praktikumsplätze
Mehr Infos beim Kanton →Zürich
Rund CHF 100 Mio. für 8 Jahre budgetiert.
Innovative Ausbildungsprojekte werden zusätzlich gefördert.
Was bedeutet das für dich?
Als Studierende/r
- Finanzielle Entlastung: Ausbildungsbeiträge ermöglichen Fokus aufs Studium
- Mehr Ausbildungsplätze: Betriebe werden für Praktikumsplätze entschädigt
- Bessere Betreuung: Mittel für Praxisausbildner/innen
Als ausgebildete Pflegefachperson
- Etappe 2 abwarten: Verbesserungen bei Arbeitsbedingungen kommen
- Weiterbildung: Förderung von Spezialisierungen geplant
- Karrieremöglichkeiten: Aufwertung des Berufs durch Kompetenzerweiterung
Als Arbeitgeber
- Beiträge beantragen: Für praktische Ausbildungsplätze
- Ausbildungskapazität erhöhen: Von Fördergeldern profitieren
- Innovative Projekte: Zusatzförderung für neue Ausbildungsmodelle
Häufige Fragen
Muss ich die Beiträge zurückzahlen?
Nein, die Ausbildungsbeiträge sind keine Darlehen, sondern Förderbeiträge. Sie müssen grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden. Bei Ausbildungsabbruch können je nach Kanton Rückzahlungsregelungen greifen.
Kann ich die Beiträge rückwirkend beantragen?
Ja, für Ausbildungen, die seit dem 1. Juli 2024 laufen, können Beiträge rückwirkend beantragt werden. Die genauen Fristen sind kantonal geregelt.
Was ist mit FaGe-Ausbildungen?
Die Ausbildungsoffensive fokussiert auf HF- und FH-Niveau. FaGe-Ausbildungen (EFZ) werden durch andere Programme gefördert, nicht direkt durch die Pflegeinitiative.
Wann kommt die zweite Etappe?
Die Gesetzgebung zur zweiten Etappe (Arbeitsbedingungen) ist in Vorbereitung. Mit der Inkraftsetzung wird frühestens 2026/2027 gerechnet.