Aktualisiert November 2025

Pflegeinitiative: Stand der Umsetzung 2025

Die Ausbildungsoffensive läuft, die Förderbeiträge fliessen. Was bedeutet die Pflegeinitiative konkret für dich?

Am 28. November 2021 sagte die Schweizer Stimmbevölkerung mit 61% Ja zur Pflegeinitiative. Seither arbeiten Bund und Kantone an der Umsetzung. Die erste Etappe mit der Ausbildungsoffensive ist seit Juli 2024 in Kraft. Hier erfährst du, was das für deine Ausbildung, deinen Arbeitsalltag und deine Karriere bedeutet.

61%
Ja-Stimmen 2021
1 Mrd.
CHF Gesamtinvestition
8 Jahre
Laufzeit Offensive

Zeitlicher Ablauf

28. November 2021
Volksabstimmung
Pflegeinitiative wird mit 61% Ja angenommen
1. Juli 2024
Inkrafttreten 1. Etappe
Ausbildungsoffensive startet, Bundesgesetz in Kraft
2024-2025
Kantonale Umsetzung
Kantone setzen Förderprogramme um, erste Beiträge fliessen
2025-2026
Vorbereitung 2. Etappe
Gesetzgebung zu Arbeitsbedingungen
bis 2032
Abschluss Offensive
Evaluation und Weiterführung

Die zwei Etappen

Die Umsetzung der Pflegeinitiative erfolgt in zwei Etappen. Die erste konzentriert sich auf die Ausbildung, die zweite auf die Arbeitsbedingungen.

1

Ausbildungsoffensive

In Kraft
  • Ausbildungsbeiträge für HF- und FH-Studierende
  • Förderung praktischer Ausbildungsplätze
  • Beiträge an Höhere Fachschulen
  • Unterstützung innovativer Ausbildungsprojekte
2

Arbeitsbedingungen

In Arbeit
  • Verlängerte Ankündigungsfrist für Dienstpläne
  • Zuschläge für kurzfristige Einsätze
  • Stärkung der Digitalisierungskompetenzen
  • Berufliche Entwicklungsmöglichkeiten

Kritik des SBK

Der Berufsverband der Pflegefachpersonen Schweiz (SBK) kritisiert die Aufteilung in zwei Etappen. Angesichts der Dringlichkeit des Fachkräftemangels fordert der SBK ein paralleles Vorgehen bei Ausbildung und Arbeitsbedingungen.

Ausbildungsbeiträge: Was du bekommst

Seit dem 1. Juli 2024 (rückwirkend) können Pflegestudierende an Höheren Fachschulen (HF) und Fachhochschulen (FH) Förderbeiträge beantragen. Die Höhe variiert je nach Kanton.

Wer ist berechtigt?

  • Studierende HF Pflege: Vollzeit- und berufsbegleitende Ausbildung
  • Studierende FH Pflege: Bachelor-Studiengang
  • Voraussetzung: Ausbildung an einer anerkannten Schweizer Bildungsinstitution
  • Wohnsitz: Je nach Kanton unterschiedliche Regelungen

Typische Förderbeiträge

Antragstellung

Die Beiträge müssen beim Wohnkanton beantragt werden. Die Bildungsinstitution (z.B. BZG Basel) informiert über das Vorgehen und unterstützt bei der Antragstellung. Frühzeitige Anmeldung empfohlen!

Umsetzung in der Region Basel

Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben im Frühling 2024 ihre Konzepte für die Umsetzung der Ausbildungsoffensive fertiggestellt.

Basel-Stadt

Konzept verabschiedet, rechtliche Grundlagen in Kraft.

Drei Förderbereiche: Studierende, Betriebe, Bildungsinstitutionen

Mehr Infos beim Kanton →

Basel-Landschaft

Kantonales Förderprogramm läuft.

Fokus auf Ausbildungsbeiträge und Praktikumsplätze

Mehr Infos beim Kanton →

Zürich

Rund CHF 100 Mio. für 8 Jahre budgetiert.

Innovative Ausbildungsprojekte werden zusätzlich gefördert.

Was bedeutet das für dich?

Als Studierende/r

Als ausgebildete Pflegefachperson

Als Arbeitgeber

Häufige Fragen

Muss ich die Beiträge zurückzahlen?

Nein, die Ausbildungsbeiträge sind keine Darlehen, sondern Förderbeiträge. Sie müssen grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden. Bei Ausbildungsabbruch können je nach Kanton Rückzahlungsregelungen greifen.

Kann ich die Beiträge rückwirkend beantragen?

Ja, für Ausbildungen, die seit dem 1. Juli 2024 laufen, können Beiträge rückwirkend beantragt werden. Die genauen Fristen sind kantonal geregelt.

Was ist mit FaGe-Ausbildungen?

Die Ausbildungsoffensive fokussiert auf HF- und FH-Niveau. FaGe-Ausbildungen (EFZ) werden durch andere Programme gefördert, nicht direkt durch die Pflegeinitiative.

Wann kommt die zweite Etappe?

Die Gesetzgebung zur zweiten Etappe (Arbeitsbedingungen) ist in Vorbereitung. Mit der Inkraftsetzung wird frühestens 2026/2027 gerechnet.

Quellen und weiterführende Informationen